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Aktualisiert am: 06.07.2011
 

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

 

Am 1. Jänner 2011 hat in Tirol die neue Mindestsicherung die Grundsicherung abgelöst.

Infoblatt Mindestsicherung 2011
zum downloaden

 
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Was ist neu ab 2011?

     
 

Richtsätze sind jetzt Mindestsätze

Ab 1.1.2011 gelten neue Mindestsätze!  
    Alleinerziehende haben jetzt Anspruch
auf den Mindestsatz für Alleinstehende.
 
 

Eigene E-Card

Wenn Sie Mindestsicherung beziehen,
sind Sie bei der Tiroler Gebietskrankenkasse krankenversichert und erhalten
eine eigene E-Card.

 
 

Ersparnisse

Ersparnisse bis zu € 3.764,70 werden bei Beantragung von Mindestsicherung
nicht berücksichtigt.
 
 

Bekleidungsgeld

Das Bekleidungsgeld ist ersatzlos gestrichen.

 
 

Sonderzahlung

Der Auszahlungsbetrag der Sonderzahlung ist deutlich geringer.  
 

Nicht
erwerbstätige
EU-Bürger

Nicht erwerbstätige EU-Bürger haben in den ersten
3 Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Mindestsicherung mehr.
 
         
         
 

20 Schritte zur Mindestsicherung

In 20 Schritten erklärt:
Voraussetzungen, Unterlagen, Antrag, Einreichen, was ist zu beachten?
 
       
 

Mietzinsbeihilfe

 

Welche Gemeinden in Tirol
gewähren Mietzinsbeihilfe?

 
    Liste der Gemeinden nach Bezirken  
    Alphabetische Liste  
 

 

Bei geringem Einkommen und hoher Miete beantragen Sie Mietzinsbeihilfe.
 
  Erkundigen Sie sich auf Ihrem Gemeindeamt, unter welchen Voraussetzungen Mietzinsbeihilfe gewährt wird.  
  Im Unterschied zur Grundsicherung,
gibt es bei der Mietzinsbeihilfe keine Rückzahlungspflicht!
 
       
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