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Mindestsicherung
in 20 Schritten

 

Habe ich Anspruch?

 
 
Was ist Mindestsicherung?
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Antrag einreichen

 

schritt 6

Listen Sie die Einkünfte auf,
die für die Berechnung der Mindestsicherung
notwendig sind:

– Lohn/Gehalt
– Pension
– Arbeitslosengeld
– Notstandshilfe
Krankengeld
Mietzinsbeihilfe
Wohnbeihilfe
Unfallrente
Unterhaltszahlungen

Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal
€ 186,35 als Einkommen zur Berechnung des Mindestsicherungsanspruchs.

 
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Welche Ausgaben zählen?

schritt 7

Listen Sie folgende Ausgaben auf:
Für die Mindestsicherung zählen nur die hier angeführten Ausgaben:

– Miete

 
 
Für einen 1-Personen-Haushalt anerkennt das Amt eine Wohnnutzfläche bis höchstens 40 Quadratmeter.  
    Für einen 2-Personen-Haushalt anerkennt das Amt eine Wohnnutzfläche bis höchstens 60 Quadratmeter.  
 
Achtung
Sie sind in einer Notlage und Ihre Wohnung hat mehr als die genannten Quadratmeter:
Stellen Sie trotzdem einen Antrag, da Ausnahmen möglich sind!
Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt erhöht sich die vom Amt anerkannte Wohnnutzfläche um jeweils 10 Quadratmeter.

Die Wohnnutzfläche darf 110 Quadratmeter nicht übersteigen.
 
      Die Kosten für eine Wohnungsanmietung in der Höhe der ortsüblichen Mieten wird übernommen.  
      – Betriebskosten  
      – Heizkosten  
      – Regelmäßige Ausgaben aufgrund
   einer Krankheit
 
      – Schuldenrückzahlungen für Miete und
   Wohnungsausstattung
 
      – Unterhaltszahlungen, die exekutiert
werden können
 
         
 
Ausgaben, die nicht zählen
  Folgende Ausgaben dürfen
Sie nicht mitrechnen:
– Strom
– Telefon
– Schulden
 
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Berechnung
des Einkommens

 

schritt 8 Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.
Zum Beispiel:

Lohn mal 14 geteilt durch 12 .......... 550 €
Mietzinsbeihilfe ............................. 250 €
Summe ........................................ 800 €

Zum Einkommen zählen:
– Arbeitslosengeld
– Monatslohn
– Pension
– Krankengeld
– Unfallrente
– Unterhalt
– Alimente
 
  Unterhalt  

Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal
€ 186,35 als Einkommen zur Berechnung des Mindestsicherungsanspruchs.

Sie leben in einer Ehe/Partnerschaft und einem volljährigen Kind, so gelten Unterhaltszahlungen für das Kind bis maximal zu einem Betrag von € 282,35 als Einkommen zur Berechnung des Mindestsicherungsanspruchs.

 
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Berechnung
der Ausgaben

schritt 9

Berechnen Sie Ihre monatlichen
Ausgaben – zum Beispiel:

– Miete
– Betriebs- und Heizkosten
– Unterhaltszahlungen, die
exekutiert werden können
– Bei Lebensgemeinschaften und Ehen
werden Unterhaltszahlungen an Dritte
bei der Berechnung der Mindestsicherung
berücksichtigt.
 
  Ausgaben, die nicht zählen   Folgende Kosten dürfen
Sie nicht mitrechnen:
– Strom
– Ausgaben für Lebensmittel
– Hygieneartikel etc.
 
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Einkommen
minus Ausgaben

Wie berechne ich
meinen Anspruch?


Die Mindestsätze

schritt 10

Ziehen Sie die Ausgaben
von Ihren Einnahmen ab.

Wenn Ihnen zum Leben im Monat
weniger als der Mindestsatz
bleibt, haben Sie Anspruch
auf Mindestsicherung.
 
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