Sozialhilfe in Tirol
 
SozialhilfeinformationSozialhilfe in Tirol – 20 Schritte
 
   
home
Was ist neu?
   
Beratung
Anspruch
20 Schritte
Unterlagen
Richtsätze
   
Berechnung
Musterantrag
Bescheid
Ablehnung
Rückzahlung
   
Sozialämter
Mietzinsbeihilfe
Kontakt
Impressum
 

Grundsicherung
in 20 Schritten

 

Habe ich Anspruch?

 
 
Was ist Grundsicherung?
Habe ich Anspruch?
Antrag schreiben
Antrag einreichen

 

schritt 6

Listen Sie die Einkünfte auf,
die für die Berechnung der Grundsicherung
notwendig sind:

– Lohn/Gehalt
– Pension
– Arbeitslosengeld
– Notstandshilfe
– Mietzinsbeihilfe
– Wohnbeihilfe
– Unfallrente
– Unterhaltszahlungen


Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal € 152,90 als Einkommen zur Berechnung des Grundsicherungsanspruchs.

 
      ---------------------------------------  
 

Welche Ausgaben zählen?

schritt 7

Listen Sie folgende Ausgaben auf:
Für die Grundsicherung zählen nur die hier angeführten Ausgaben:

– Miete

 
 
Neue Regelung
bei den Mietkosten
Für einen 1-Personen-Haushalt anerkennt das Amt eine Wohnnutzfläche bis höchstens 40 Quadratmeter.  
    Für einen 2-Personen-Haushalt anerkennt das Amt eine Wohnnutzfläche bis höchstens 60 Quadratmeter.  
 
Achtung
Sie sind in einer Notlage und Ihre Wohnung hat mehr als die genannten Quadratmeter:
Stellen Sie trotzdem einen Antrag, da Ausnahmen möglich sind!
Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt erhöht sich die vom Amt anerkannte Wohnnutzfläche um jeweils 10 Quadratmeter.

Die Wohnnutzfläche darf 110 Quadratmeter nicht übersteigen.
 
         
      – Betriebskosten  
      – Heizkosten  
      – Regelmäßige Ausgaben aufgrund
   einer Krankheit
 
      – Schuldenrückzahlungen für Miete und
   Wohnungsausstattung
 
      – Unterhaltszahlungen, die exekutiert
werden können
 
         
 
Ausgaben, die nicht zählen
  Folgende Ausgaben dürfen
Sie nicht mitrechnen:
– Strom
– Telefon
– Schulden
 
      ---------------------------------------   
 

Berechnung
des Einkommens

 

schritt 8 Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.
Zum Beispiel:

Lohn mal 14 geteilt durch 12 .......... 550 €
Mietzinsbeihilfe ............................. 350 €
Summe ........................................ 800 €

Zum Einkommen zählen:
– Arbeitslosenentgelt
– Monatslohn
– Unfallrente
– Unterhaltszahlungen

 
  Unterhalt   Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal € 152,90 als Einkommen zur Berechnung des Grundsicherungsanspruchs.  
      ---------------------------------------  
 

Berechnung
der Ausgaben

schritt 9

Berechnen Sie Ihre monatlichen
Ausgaben – zum Beispiel:

– Miete
– Betriebskosten
– Heizkosten
– Unterhaltszahlungen, die exekutiert
werden können
 
  Ausgaben, die nicht zählen   Folgende Kosten dürfen
Sie nicht mitrechnen:
– Strom
– Ausgaben für Lebensmittel
– Hygieneartikel etc.
 
      ---------------------------------------  
 

Einkommen
minus Ausgaben

Wie berechne ich
meinen Anspruch?


Die Richtsätze

schritt 10

Ziehen Sie die Ausgaben
von Ihren Einnahmen ab.

Wenn Ihnen zum Leben im Monat
weniger als der Richtsatz
bleibt, haben Sie Anspruch
auf Grundsicherung.
 
      ---------------------------------------   
    nächste seite weiter  
         
 

 

zum seitenanfang nach oben