Sozialhilfe in Tirol
 
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Mindestsicherung
in 20 Schritten

 

Antrag einreichen

 
 
Was ist Mindestsicherung?
Habe ich Anspruch?
Antrag schreiben
Antrag einreichen
schritt 16 Kopieren Sie Ihre Unterlagen
(Belege und Antrag).
 
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Wo geben Sie
den Antrag ab?

Bezirkshauptmannschaften

schritt 17

Sie können Ihren Antrag auf Mindestsicherung bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft, bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Arbeitsmarktservice abgeben.

Adressen der Bezirkshauptmannschaften

In Innsbruck reichen Sie Ihren Antrag beim Sozialamt (Ing.-Etzel-Straße 5) ein.

 
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Unterlagen

Welche Unterlagen
brauchen Sie?

schritt 18 Ihre Angaben und Berechnungen (Einnahmen-Ausgaben) werden überprüft.

Je besser Sie Ihre Notlage
beschreiben und belegen,
je vollständiger Ihre Unterlagen
sind, desto schneller kann
Ihr Antrag bearbeitet werden.
 
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Schriftlicher Bescheid!

schritt 19 Bestehen Sie auf einen
schriftlichen Bescheid.
Sie haben das Recht darauf!

Der Bescheid muss
folgende Angaben enthalten:

– Begründung für die Entscheidung
(Auch eine Ablehnung Ihres Antrags
muss schriftlich begründet sein!)
– Wieviel Mindestsicherung erhalten Sie
– Wofür erhalten Sie Mindestsicherung
(Miete, Lebensunterhalt)
– Ab wann erhalten Sie Mindestsicherung
– Wie lange erhalten Sie Mindestsicherung


Achtung! Die Behörde hat längstens drei Monate Zeit, um über Ihren Antrag auf Mindestsicherung zu entscheiden. Erhalten Sie nach Ablauf dieser Zeit keinen Bescheid, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.

mehr Information
 
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Antrag abgelehnt

schritt 20

Sie können gegen eine schriftliche Ablehnung Ihres Antrags innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen.

mehr Information
 
     

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