Sozialhilfe in Tirol
 
SozialhilfeinformationSozialhilfe in Tirol – Berechnung der Sozialhilfe
 
   
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Berechnung der
Grundsicherung

Die Grundsicherung ist kein fixer Betrag wie zum Beispiel die Familienbeihilfe.

Grundsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag (=Richtsatz) monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.

Welcher Richtsatz gilt für mich?

 
 
         
 

Einnahmen

Vorherige Haft Einnahmen, die für die Berechnung der Grundsicherung zählen:

– Lohn/Gehalt
– Pension
– Arbeitslosengeld
– Notstandshilfe
– Mietzinsbeihilfe
– Wohnbeihilfe
– Unfallrente
– Unterhaltszahlungen


Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal
€ 155,70 als Einkommen zur Berechnung des Grundsicherungsanspruchs.
 
         
 

Berechnung
des Einkommens

Vorherige Haft Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.
Zum Beispiel:

Lohn mal 14 geteilt durch 12 .......... 550 €
Mietzinsbeihilfe ............................. 250 €
Summe ........................................ 800 €

Zum Einkommen zählen:
– Arbeitslosenentgelt
– Monatslohn
– Unfallrente
– Unterhaltszahlungen
 
         
 

Ausgaben

Vorherige Haft Ausgaben, die für die Berechnung der Grundsicherung zählen:

– Miete
– Betriebskosten
– Heizkosten
– Regelmäßige Ausgaben aufgrund
   einer Krankheit
– Schuldenrückzahlungen für Miete und
   Wohnungsausstattung
– Unterhaltszahlungen, die exekutiert
werden können
 
         
 

Ausgaben, die nicht zählen

Vorherige Haft Folgende Ausgaben dürfen
Sie nicht mitrechnen:
– Strom
– Telefon
– Schulden
 
         
 

Alleinerziehende

Vorherige Haft Wenn Sie ein oder mehrer Kinder im Alter bis zu 15 Jahren mindestens halbtägig betreuen und berufstätig sind (Teilzeit), wird bei der Berechnung der Grundsicherung ein Betrag von   220,– nicht als Einkommen berechnet.
  220,– = Freibetrag
 
         
 

Haftentlassenengeld

Vorherige Haft Wenn Sie bei Ihrer Entlassung das Haftentlassenengeld erhalten haben,
wird bei der Berechnung der Grundsicherung eine Betrag von €
220,– nicht als Einkommen berechnet.
  220,– = Freibetrag
 
         
         
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