Sozialhilfe in Tirol
 
SozialhilfeinformationSozialhilfe in Tirol – Der Bescheid
 
   
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Der Bescheid

 

Was enthält er?

 
  Verlangen Sie immer einen schriftlichen Bescheid.
Sie haben ein Recht darauf!
Der Bescheid muß folgende Angaben enthalten:

– Begründung für die Entscheidung
– Wieviel Grundsicherung erhalten Sie
– Wofür erhalten Sie Grundsicherung
(z.B. Lebensunterhalt, Miete)
– Ab wann erhalten Sie Grundsicherung
– Wie lange erhalten Sie Grundsicherung
 
         
 

Mündlicher Bescheid

 

Verlangen Sie einen
schriftlichen Bescheid!

 
  Ihnen wird Ihr Anspruch auf Grundsicherung mündlich mitgeteilt.

Nach dem Grundsicherungsgesetz sind mündliche Bescheide nicht mehr zulässig.

Sie haben ein Recht auf
einen schriftlichen Bescheid.